Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fenos AG

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgen „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fenos AG und den Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von uns schriftlich bestätigt.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich kostenlos und freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Die Mengenangaben können aus sicherheitstechnisch- und abfülltechnischen Gründen abweichen.

3. Preise, Zahlung

Die in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Zahlung der in Verzug befindlichen Forderungen abhängig zu machen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn wir über den Betrag mit Wertstellung am Fälligkeitstag auf unserem angegebenen Konto verfügen können

4. Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferungen erfolgen, sofern nicht abweichend vereinbart, EXW Freiberg a.N.. Wir sind berechtigt Teillieferungen in zumutbarem Rahmen vorzunehmen. Die Liefertermine sind unverbindlich und verlängern sich angemessen und mindestens um die Dauer der Behinderung bei höherer Gewalt und beim Eintritt anderer, unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt insbesondere bei Streik, Aussperrung, Krieg, soweit Ereignisse nachweislich auf die Lieferfähigkeit von erheblichem Einfluss sind. Falls diese Umstände ununterbrochen länger als 3 Monate dauern, haben beide Vertragsparteien das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Bei den gelieferten IBC-Containern handelt es sich um Leihgebinde, die nur nach vorheriger Rücksprache mit uns entsorgt werden dürfen. Bei Transportschäden und äußerlich erkennbaren Beschädigungen hat der Kunde sich dies schriftlich von dem Transportunternehmen auf den Lieferdokumenten bestätigen zu lassen und uns hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

Die Gefahr des Untergangs oder einer Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Ablieferung der Ware (Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer) an den Kunden über.

5. Beratung, Verarbeitung, Produkteigenschaften

Unsere Beratungen hinsichtlich der Waren und deren Verwendung sind unverbindlich. Die Merkmale der Produkte sind in den Technischen Informationen beschrieben. Es haben die zum Zeitpunkt des Kaufvertrags geltenden Technischen Informationen Gültigkeit. Von unserer Ware können keine Eigenschaften erwartet werden, die in unseren Technischen Informationen nicht angeben sind. Die Verbrauchs- sowie Verarbeitungshinweise können je nach der Art der Verwendung unterschiedlich sein, darum entbinden Sie den Kunden nicht von der Verpflichtung, vor der Warenverwendung selbständig Eignungsprüfungen durchzuführen. Branchenübliche Toleranzen bei Form, Farbe, Menge und Gewichten bleiben vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der Ware geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns auf den Käufer über. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, verpflichtet sich der Kunde die Vorbehaltsware an seinem Lagerort ausreichend gegen Feuer, Diebstahl und Wasser oder sonstiger Beschädigung zu versichern. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren (auch verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware) durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der Vorbehaltsware zum Kaufpreis der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung, überträgt uns der Kunde die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Kaufpreises der Vorbehaltsware. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt für uns verwahren. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern – er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unserer Forderungen ab und wir nehmen diese Abtretung an. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen den Wert der Forderungen um mehr als 10 % verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte zu benachrichtigen. Der Kunde muss dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitteilen, dass die Vorbehaltsware in unserem Eigentum bzw. Miteigentum steht, bzw. dass die Rechte an diesem abgetreten sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Durch die Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind berechtigt die zurückgenommene Kaufsache zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzüglich angemessener Verwaltungskosten) anzurechnen.

7. Mängel

Der Kunde hat die gelieferte Ware, soweit zumutbar durch Versuchsverarbeitung, unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich, schriftlich mitzuteilen. Ist die Ware mangelhaft, leisten wir Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Vor der Rücksendung einer Ware ist unser Einverständnis einzuholen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate - ab dem Zeitpunkt der erfolgten Lieferung.

8. Haftung

Wir haften für aufgetretene Schäden bei Fehlen einer vereinbarten Eigenschaft, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Andere Schadensersatzansprüche der Kunden oder Ansprüche wegen Aufwendungsersatz gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist ein Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht für Schäden, die dem Kunden durch unsachgemäßer Verwendung unserer Produkte entstehen.

9. Exportklausel

Die Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. Der Kunde hat bei Weitergabe unserer Ware und Dokumente an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einzuhalten.

10. Datenschutz / Vertraulichkeit

Die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich zur unbefristeten Verschwiegenheit bezüglich der erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und des Know-hows technischer Produktkenntnisse, die während der Zusammenarbeit erlangt wurden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung gestattet.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden ist Freiberg a.N.. Der Gerichtsstand für alle Forderungen einschließlich solcher aus Urkunden, Wechsel und Schecks ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sind Handelsklauseln nach den INCOTERMS vereinbart, gelten diese in der aktuell gültigen Fassung. Wir haben auch das Recht, nach unserer Wahl am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beider Interessenten und bestehenden Gesetzen am nächsten kommt. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.



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